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   BVerwG, 16.12.1993 - 5 B 21.93   

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https://dejure.org/1993,16998
BVerwG, 16.12.1993 - 5 B 21.93 (https://dejure.org/1993,16998)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 5 B 21.93 (https://dejure.org/1993,16998)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 5 B 21.93 (https://dejure.org/1993,16998)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht in Fällen wesentlicher Änderung der Pflegesituation und Notwendigkeit einer Fensterreinigungshilfe im Haushalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 5 B 21.93
    Der Umstand, daß die Beschwerde zusätzlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt ist, steht dem hier nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - ).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 5 B 21.93
    Denn diese Vorschrift befreit nicht von der Verpflichtung, daß sich das Gericht zunächst die geeigneten Grundlagen verschafft, auf denen eine derartige Überzeugungsbildung erst möglich ist; eine Überzeugungsbildung ohne ausreichende Erforschung des Sachverhalts stellt daher eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar (vgl. BVerwGE 70, 222 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 59/84] sowie Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 63.87 - ).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 63.87

    Aufklärungspflicht - Bildung der richterlichen Überzeugung - Erforschung des

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 5 B 21.93
    Denn diese Vorschrift befreit nicht von der Verpflichtung, daß sich das Gericht zunächst die geeigneten Grundlagen verschafft, auf denen eine derartige Überzeugungsbildung erst möglich ist; eine Überzeugungsbildung ohne ausreichende Erforschung des Sachverhalts stellt daher eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar (vgl. BVerwGE 70, 222 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 59/84] sowie Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 63.87 - ).
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